Die News-Suchmaschine Paperboy ist wegen einer Klage des Handelblattes vom Netz. Den Betreibern wurde in erster Instanz verboten, mit "Deep Links" auf einzelne Artikel der Onlineausgabe zu verweisen. Das Oberlandesgericht Köln revidierte dieses Urteil und stellte zugunsten von Paperboy eine weder unmittelbare noch mittelbare Verletzung der Urheberrechte fest. Der Fall geht nun vor den Bundesgerichtshof, eine Dokumentation findet sich bei der AfP. Die nachfolgende Besprechung bezieht sich auf den Betrieb vor den Prozessen.Der
Paperboy ist deutsche Zeitungssuchmaschine und Ausschnittdienst zugleich. Unter den über 240 Quellen, die er auswertet, befinden sich allerdings
auch ausländische Zeitungen und diverse Pressedienste. Der große
Nutzen des vom Hannoveraner Systemhaus Heurics bereitgestellten Dienstes
besteht darin, dass man ihn peronslisieren kann und nicht einmal auf die Website gehen muß,
um dieses tagesaktuelle Datenreservoir zu durchsuchen.
Suchmaschine und Ausschnittdienst
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Nach Erstellung eines oder mehrerer individueller Suchprofile erhalten registrierte Benutzer allvormittäglich
per Mail eine Liste mit Links zu allen Artikeln, die zu dem
jeweiligen Thema gefunden wurden. Allerdings werden nur zehn Referenzen
übermittelt. Zur Fortsetzung muss man sich dann über einen Link
doch wieder mit der Website verbinden. Natürlich lässt sich der "persönliche Paperboy" auch direkt und Passwort geschützt über die Webseite ansteuern.
Bei der Formulierung einer Suchanfrage kann man sich getrost an die von
den meisten Suchmaschinen bekannten
Syntax-Standards
halten, auch wenn die Software nach Angaben der Betreiber eine Eigenentwicklung ist.
Vorzeichen und Phrasen werden interpretiert, Groß- und Kleinschreibung
aber nicht unterschieden. Da Paperboy auch einige fremdsprachige Medien
indexiert, kann man der Suchanfrage ein Attribut zur Auswahl der Sprache beistellen - eine
zweckmäßige Einrichtung, komfortabler wäre jedoch eine Auswahl per Formular.