Update: 11-JAN-2001
Paperboy |
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Die News-Suchmaschine Paperboy ist wegen einer Klage des Handelblattes vom Netz. Den Betreibern wurde in erster Instanz verboten, mit "Deep Links" auf einzelne Artikel der Onlineausgabe zu verweisen. Das Oberlandesgericht Köln revidierte dieses Urteil und stellte zugunsten von Paperboy eine weder unmittelbare noch mittelbare Verletzung der Urheberrechte fest. Der Fall geht nun vor den Bundesgerichtshof, eine Dokumentation findet sich bei der AfP. Die nachfolgende Besprechung bezieht sich auf den Betrieb vor den Prozessen. Der Paperboy ist deutsche Zeitungssuchmaschine und Ausschnittdienst zugleich. Unter den über 240 Quellen, die er auswertet, befinden sich allerdings auch ausländische Zeitungen und diverse Pressedienste. Der große Nutzen des vom Hannoveraner Systemhaus Heurics bereitgestellten Dienstes besteht darin, dass man ihn peronslisieren kann und nicht einmal auf die Website gehen muß, um dieses tagesaktuelle Datenreservoir zu durchsuchen.
Bei der Formulierung einer Suchanfrage kann man sich getrost an die von den meisten Suchmaschinen bekannten Syntax-Standards halten, auch wenn die Software nach Angaben der Betreiber eine Eigenentwicklung ist. Vorzeichen und Phrasen werden interpretiert, Groß- und Kleinschreibung aber nicht unterschieden. Da Paperboy auch einige fremdsprachige Medien indexiert, kann man der Suchanfrage ein Attribut zur Auswahl der Sprache beistellen - eine zweckmäßige Einrichtung, komfortabler wäre jedoch eine Auswahl per Formular.
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