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Update: 05-JUL-2001
Übersicht Journalismus

IN DIESER RUBRIK

NEWS-TRACKER

Web.de rechnet selbst ab, T-Online rechnet mit Erotik
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Die Anstrengungen, dass Internet kostenpflichtig zu machen, werden weiter forciert. Während das Suchportal Web.de seit heute nach eigenen stolzen Firmenangaben über ein selbständiges Abrechnungssystem verfügt – fragt sich nur, wofür -, hat T-Online darauf schon eine Antwort parat: Sex sells!

"Mit Erotik kann man Geld verdienen. Das ist ein lukratives Angebot, welches wir für uns sehr genau analysieren", sagte T-Online-Chef Thomas Holtrop der Financial Times Deutschland. 33,4 Prozent der Deutschen surfen angeblich regelmäßig die Schmuddelseiten an.

Zum T-Online-Relaunch Ende des Jahres will Holtrop kostenpflichtige Inhalte und Events wie Popkonzerte anbieten – entweder im Pay-per-view-Verfahren oder zum Spartenpaket geschnürt. Das klingt fast wie Pay-TV. Allerdings dementiert T-Online weiterhin, dass mit der Kirch-Gruppe über eine Kooperation verhandelt werde. (05-JUL-2001)
2001-07-04 T-Online prüft Erotik-Angebot für seine Webseite (Financial Times Deutschland)
20010705 Web.de schafft technische Voraussetzung für kostenpflichtige Dienste (Horizont Newsline)

Erste Grimme Online Awards vergeben

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Der erste Grimme Online Award für fernsehbezogene Internetangebote hat fünf Preisträger gefunden: n-tv, Schmidt.de und MTV Online in der Kategorie TV sowie Bitfilm und das NBC-Magazin GIGA.DE in der Kategorie Web-TV. Bis auf Bitfilm gibt es bei der Auswahl keine Überraschungen.

Förderpreise für Medienkompetenz bekamen das ZDF-Projekt eScript, das Online-Forum Medienpädagogik, Politik Digital und Kidsville. Dagegen blieb die Kategorie TV-Journalismus mangels Auswahl und Qualität unprämiert.

Die Preise seien auf der Grundlage des technischen Status quo vergeben worden, der viele kreative Ansätze immer noch ersticke, heißt es in einem Jury-Kommentar: "Vielleicht wird man in 30 Jahren nur müde lächeln über die Seiten, die nun den ersten Online Award erhalten." Das trifft speziell auf Bitfilm zu, deren Website sich bei unserem Besuch mit der Meldung "Es ist ein interner Fehler aufgetreten" verabschiedete. (12-JUN-2001)

Kabinett verabschiedet neues Urheberrecht
Das Bundeskabinett hat den Weg zu einer Reform des Urhebervertragsrechts freigemacht. Der Entwurf aus dem Hause von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, der die Rechte insbesondere freiberuflicher Urheber und Künstler stärken soll, wurde von den Regierungsmitgliedern verabschiedet. Nun muss der Bundestag darüber abstimmen.

Die Ministerin sagte vor der Bundespressekonferenz, das neue Gesetz könne Ende dieses oder Mitte nächsten Jahres in Kraft treten. Urheber erhalten damit einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vergütung, der - so Däubler-Gmelin - bei anderen freien Berufen wie Architekten oder Anwälten längst geregelt sei. Das Gesetz regelt auch den Anspruch der Urheber auf Tarifverhandlungen und sieht eine schiedsgerichtliche Schlichtung vor. (31-MAI-2001)
2001-05-31 Urheberrecht soll geändert werden (Berliner Zeitung)
2001-05-30 Die Vertreterverbände sind zufrieden, die Verwerterverbände schimpfen (FAZ.NET)
2001-05-30 Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin stellt Urhebervertragsrecht vor (Pressemitteilung/BMJ)

Urheberrecht: die Ministerin feilt noch
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Das Bundesjustiz-
ministerium
hat am 17. Mai den Referenten-
entwurf für die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes vorgelegt (verfügbar über Urheberrecht.org).

Der Entwurf solle noch vor der Sommerpause im Bundeskabinett diskutiert werden, sagte eine BMJ-Sprecherin auf Anfrage. Zur Zeit feile Ministerin Herta Däubler-Gmelin persönlich an dem Entwurf, der am 30. Juni vor der Bundespressekonferenz vorgestellt werden solle.

Bedeutsam ist die Gesetzesinitiative vor allem für freie Journalisten, die bisher nicht durch Tarifverträge erfasst wurden. Wichtig ist zudem, dass im Entwurf der Einräumung von Rechten an "unbekannten Nutzungsarten" eine Absage erteilt wird. Entsprechend negativ fielen schon im Vorhinein die Reaktionen der Verwerter auf die BMJ-Pläne aus.

So wäre beispielsweise die Verfahrensweise eines Buchverlages, der im Nachhinein die digitalen Rechte eines Manuskriptes für sich reklamiert, auch wenn zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch keine digitale Verwertung absehbar war, rechtswidrig.

Mit den vorgeschlagenen "gemeinsamen Vergütungsregeln" - im sogenannten Professoren-Entwurf, auf dem das Refernten-Papier beruht, war noch von einem "Gesamtvertrag" die Rede - strebt die Gesetzesinitiative tarifvertragsähnliche Zustände auch für Freie an.

In der Praxis könnte etwa der Deutsche Journalisten-Verband als Urheberorganisation zu gemeinsamen Vergütungsregeln mit Verlegerverbänden oder einzelnen Verlagen kommen. Im Falle der Weigerung bliebe dem DJV der Gang vor ein Schiedsgericht. Der Entwurf schreibt ausdrücklich fest, dass Urheber und Künstler Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben. (23-MAI-2001)

DJV veranstaltet Freien-Kongress - mit Nebenwidersprüchen
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Den Journalisten-Verbänden wird häufig vorgeworfen, sie kümmerten sich nicht ausreichend um die Belange der Freien. Umgekehrt gelten freie Journalisten als Preisdrücker und potenzielle Unterminierer von Tarifverträgen.

Nun veranstaltet der Deutsche Journalisten Verband unter dem Titel "Von Beruf: Frei" eigens einen Kongress in Berlin (Anmeldegebühr 80 Mark: Teilnahme noch in begrenztem Umfang möglich), der in zwei Tagen am 12. und 13. Mai nichts weniger als "alle wesentlichen Fragen des freien Alltags" behandeln möchte.

Laut Tagungsprogramm heißen diese Fragen Selbstvermarktung, Networking, Zusammenarbeit mit Redaktionen, Online-Journalismus, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; hinzu kommen grundlegende Kommunikationsfragen sowie Urheberrecht und soziale/finanzielle Absicherung. Kurz gesagt: eine Mischung aus Unternehmens- und Lebensberatung, die jedem Existenzgründer-Seminar Ehre machen würde.

Die Informationsbedürfnisse vieler freier Journalisten dürfte der DJV damit durchaus realistisch reflektieren. Politisch sendet die serviceorientierten Ausrichtung des Kongresses aber eine missverständliche Botschaft aus. Oft stellt der Schritt in die journalistische Selbständigkeit nämlich nur einen Ausweg aus der Arbeitslosigkeit dar. Der Eindruck, dass der DJV - ein Verband, der sich selbst als Gewerkschaft versteht -, für eine solche Sozialflucht auch noch die Steuerspar-Tipps liefert, wäre fatal. (08-MAI-2001)

Verschärftes Tauziehen vor Urheberrechts-Reform
Der Streit um ein neues Urheberrecht und die Wiederverwertung von Texten und Bildern in digitalen Medien spitzt sich zu. Sowohl bei der Berliner Morgenpost als auch bei der Süddeutschen Zeitung war es in der jüngsten Vergangenheit zu wiederholten Auseinandersetzungen zwischen freien Journalisten und Verlagsleitungen gekommen.

Der Knackpunkt: Die Verlage fordern die Abtretung jeglicher Rechte, also auch für die Mehrfachverwertung beispielsweise in Online-Medien oder elektronischen Archiven. Die Begründung: eine digitale Verwertung stelle keine neue Nutzung dar und müsse deshalb auch nicht erneut bezahlt werden.

Beim Springer-Blatt Berliner Morgenpost demonstrierten 60 Freie in öffentlichen Aktionen gegen die Pläne der Verlagsleitung, die den Mitarbeitern mit Rauswurf gedroht hatte. Das Morgenpost-Konkurrenzblatt Berliner Zeitung aus dem Hause Gruner&Jahr orakelte zwar, der Verlust von 80 Mitarbeitern im Lokalteil sei kaum zu verschmerzen. Doch scheint der Verlag gerade darauf zu setzen, die Protestler gegen billigere und bravere Leute auszutauschen oder die zwischen Morgenpost und Welt bereits vereinbarte Zusammenlegung der Lokalberichterstattung durch weitere Synergien noch zu intensivieren.

Dass eine solche Politik nur um den Preis der Aufgabe der Vielfalt und journalistischen Qualität möglich ist, scheint die Finanzoptimierer im Management vordergründig nicht zu interessieren. Umso höher ist die Standfestigkeit der freien Journalisten einzuschätzen, die sich dem kompromisslosen Kurs der Vorstandsetage wie die Bewohner jenes vielzitierten kleinen gallischen Dorfes unerschrocken entgegen stellen.

Die Journalisten-Verbände werfen Verlagen und Medienhäusern eine "systematische Entwertung journalistischer Leistungen zum Nachteil der Besitzer und Schöpfer kreativer Leistungen und Produkte" vor. Der Versuch sei unübersehbar, "noch vor der Novellierung des Urhebervertragsrechts vollendete Tatsachen zu Gunsten der Besitzer von Medienkapital zu schaffen", so die DJU (Ver.di).

Der DJV wertete die Auseinandersetzungen als weiteren Beleg dafür, dass "die Politik endlich mit der Reform des Urheberrechts klare und angemessene Regeln schaffen muss, um weitere Konflikte zu vermeiden." Das Bundesjustizministerium hatte sich im vergangenen Jahr von fünf Professoren einen |http://www.bundesjustizministerium.de/ggv/entwurh1.pdf|Vorschlag für einen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern| schreiben lassen, der jedoch bei Verlagen und Fernsehsendern auf heftige Opposition stieß. (11-APR-2001)
2001-04-21 Schilys Kreuzzug (Die Zeit)
2001-04-09 German Threat Raises Infowar Fear (Wired News)
2001-04-09 Otto Schily gefährdet das Internet (Telepolis)
2001-04-06 Mit Hackermethoden gegen Neonazis (Spiegel Online)

Der Hacker-Minister und die Nazi-Websites
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Die Idee von Bundes- Innenminister Otto Schily ist originell: Wenn man Nazi-Sites auf ausländischen Servern schon nicht verbieten kann, dann legt man sie eben einfach mit Denial of Service-Attacken lahm. Die Idee ist so originell, dass sich die Nazis fragen werden, ob sie nicht im Gegenzug die BMI-Site auf die gleiche Weise aus den Angeln heben.

Ganz im Ernst: Man muss kein Bundesminister sein, um eine Hacker-Attacke reiten zu können. Die Anleitungen dafür stehen im Netz und sind mit ein bisschen Suchmaschinen-Einsatz einfach zu finden, viel einfacher als einst (zu den Zeiten des RAF-Anwaltes Schily) die papiernen Anleitungen zum Mixen von Molotow-Cocktails.

So ungereimt - Die Zeit hält es für "subversiv" - der Gedanke, dass sich eine deutsche Regierung Hacker-Methoden bedient, also erscheinen mag: Was da ersonnen wurde, ist völlig untauglich und stellt in seiner Absurdität nur die ordnungspolitische Machtlosigkeit nationaler Regierungen gegenüber einem weltweiten Kommunikations-Netzwerk unter Beweis.

Diese - technisch gesprochen - Inkompatibilität sollte die Berliner Ministerialbürokratie bedenken, bevor sie im Kampf gegen die zweifelsohne üble rechtsradikale Propaganda im Netz einen "Infowar", von dem in den USA immer sehr schnell die Rede ist, anzettelt. Sonst könnte Deutschland unfreiwillig in die Gesellschaft totalitärer Internet-Blocker wie China geraten. (11-APR-2001)
2001-04-12 Schilys Kreuzzug (Die Zeit)
2001-04-09 German Threat Raises Infowar Fear (Wired News)
2001-04-09 Otto Schily gefährdet das Internet (Telepolis)
2001-04-06 Mit Hackermethoden gegen Neonazis (Spiegel Online)

Bild, T-Online und die Inhaltsarmut des Internet
T-Online will, seitdem das Providergeschäft der AG hässliche rote Zahlen beschert hat, ganz woanders hin: zum "Internet-Medienhaus" nämlich. Das hat es Telekom-Chef Ron Sommer vor zwei Wochen anlässlich der Vorstellung der Partnerschaft mit dem ZDF verlauten lassen. Prompt haben sich nach der Verkündung der Elefantenhochzeit mit Springers künftiger Online-Version der Bildzeitung so ganz adhoc ein paar Analysten gefunden, die T-Online ob dieser News zwar nicht zum Medienhaus, aber doch zum "Outperformer" kürten. Doch "out" ist allein der Traum von der Erneuerungskraft des Internet. Weiter ... (05-APR-2001)

Bundesrat für Strafbarkeit
von Links

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Bislang können Internet-Publisher für Inhalte auf externen verlinkten Seiten nur in Ausnahmefällen verantwortlich gemacht werden. Dafür sorgt das Teledienstegesetz, das eine Haftung lediglich dann vorsieht, wenn bewusst auf strafbare Inhalte verlinkt wird. Bislang genügte auf Homepages ein entsprechender "Disclaimer". Der Bundesrat fordert allerdings jetzt eine Verschärfung dieser Regelung, die etwa eine strafrechtliche Verfolgung bei Links auf volksverhetzende Inhalte erleichtert.

Auf die Ungereimtheiten solcher Pläne weist Telepolis hin. Unklar sei beispielsweise, ob diejenigen, die sich kritisch mit Themen auseinandersetzen und dabei auf Quellen verweisen, auch verfolgt würden, und wie die Haftung bei Suchmaschinen zu handhaben sei.

Die Bundesrats-Initiative ist eine Reaktion auf einen Regierungsentwurf, der sich mit der Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie der EU in deutsches Recht befasst. Ursächlich geht es in dieser Richtlinie allerdings nicht um Links.

Vielmehr behandelt die EU-Richtlinie die Rechtsgültigkeit elektronisch geschlossener Verträge und Regelungen für Werbemails. Das sogenannte "Herkunftslandprinzip" verpflichtet Anbieter, sich an den Gesetzen des Staates orientieren, in dem sie niedergelassen sind, während beim Verbraucherschutz das Recht des Landes gelten soll, in dem der Kunde wohnt. (03-APR-2001)
2001-03-31 Strafrechtliche Haftung für Links auf rechtswidrige Seiten (Telepolis)
2001-03-30 Bundesrat will Änderungen bei Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zu Telediensten (Pressemitteilung)

Öffentlich-rechtliche Online-Pläne rechtswidrig?
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Die vor wenigen Tagen angekündigte Allianz zwischen T-Online und der Internet-Version der ZDF -„Heute“-Nachrichten hat den Protesten gegen das öffentlich-rechtliche Engagement im Web wieder aufflammen lassen. Nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger stelle sich die Frage, ob es sich dabei nicht um ein rechtswidriges Sponsoring durch den größten deutschen Internet-Provider handele. Zudem sei fragwürdig, dass ein öffentlich-rechtlicher Sender einem Großunternehmen wie T-Online am Markt eine privilegierte Position verschaffe.

Der BDZV, der notfalls Verfassungsklage einlegen will, stützt sich bei seiner Kritik auf ein bestelltes Gutachten des Leipziger Medienrechtlers Prof. Dr. Christoph Degenhart, der freilich einen anderen Fall, die Entwicklung eines Internet-Portals für Nordrhein-Westfalen durch den Westdeutschen Rundfunk , untersucht hatte. Darin wirft der Wissenschaftler dem WDR vor, sich bei seinen Online-Plänen vom Kriterium des vorwiegenden Programmbezugs lösen zu wollen, obgleich er nach geltendem Recht nur Internet-Dienste mit vorwiegend programm-bezogenem Inhalt anbieten dürfe.

Laut Degenhart ist es insbesondere rechtswidrig, wenn Rundfunkgebühren für weiterreichende Online-Aktivitäten eingesetzt werden. Die Öffentlich-Rechtlichen dürften die Begrenzungen ihres Funktionsbereichs. (27-MAR-2001)
2001-03-27 Medienrechtler: Rechtswidrige Expansion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet (Pressemitteilung)
2001-03-23 Harte Kritik am Deal zwischen ZDF und Telekom (Spiegel Online)

T-Online spricht von Inhalten und kopiert TV
T-Online will sich künftig als "Internet-Medienhaus" profilieren, verstärkt auf Content setzen und die Nutzer für spezielle Angebote zur Kasse bieten, nachdem die Konzentration auf das angestammte Provider-Geschäft mit der im Januar eingestampften Flatrate der Telekom-Tochter rote Zahlen beschert hatte. Weiter ... (13-MAR-2001)

Online-Werbung noch größer
und bunter

Internet-Werbung wird künftig noch mehr Raum auf kommerziellen Webseiten beanspruchen als bisher. Das Internet Advertising Bureau (IAB) in den USA hat sieben neue Formate für Online-Banner-Werbung verabschiedet. Sie sollen sich als neue Standards durchsetzen und die erlahmten Umsätze wieder ankurbeln. Weiter ... (28-FEB-2001)
2001-02-27 Now a Big Word From Our Sponsor (Wired News)

Stellenabbau in den USA - in Deutschland
nichts abzubauen

Die Nachrichtenlage zum Thema Online-Medien ist trüb: Allein in der ersten Januarwoche des neuen Jahres kündigten zwei große Unternehmen einen massiven Abbau ihrer Online-Ventures an: Rupert Murdochs News Corp. gab die Schließung ihrer 1997 gegründeten Tochter News Digital Media mit über 200 Beschäftigten bekannt - in Zukunft müssen sich die Websites von Murdochs Fox-Network ihre Inhalte selbst zusammenschustern. Und selbst die "Gray Lady" New York Times will bei ihrer Digital-Division 69 Abgestellte, etwa 17 Prozent der Belegschaft, entlassen, um sechs Millionen US-Dollar einzusparen. Weiter ... (17-JAN-2001)

DJV aktualisiert Honorarspiegel für Freie - erstmals mit Internet
Logo DJV
Der Deutsche Journalisten-Verband hat seinen aktualisierten Honorarspiegel für freie Journalisten in Printmedien und beim privaten Rundfunk vorgelegt. Hinzu kommt erstmals eine "Übersicht über Vertragsbedingungen und Honorare für die Nutzung journalistischer Beiträge im Internet", die als Handreichung für Autoren und ihre Auftraggeber gedacht ist. Das dort skizzierte Preisniveau würde das Internet allemal von dem Ruf eines Billigmeier-Mediums befreien und mit Printmedien gleichziehen lassen. Inwieweit dieser Rahmen tatsächlich Berücksichtigung findet, muss sich zeigen. Entsprechend gängigen Praktiken in anderen Medien werden zwei Vergütungsmethoden aufgeführt: auf Zeit- (Stunden, Tage) und auf Mengenbasis (Zeichen). Die Stundensätze reichen je nach Dienstalter von 50 (ein bis fünf Berufsjahre) bis 150 (ab 15 Jahre) Mark. Die Zeichenhonorare richten sich nach den Seitenabrufen, dem Internet-Pendant zur Auflage von Printmedien. So sollen für Nachrichten/Berichte beispielsweise 2,9 Pfennig pro Zeichen fällig werden, wenn die Seite weniger als 10.000 Abrufe verzeichnet, und fünf Pfennig bei über 100.000 Zugriffen. Diese Zahlen liegen auf demselben Niveau wie die Zeilenhonorare, die in den ebenfalls neu erschienenen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Freie Journalisten für Tageszeitungen empfohlen werden. Die Honoraraufstellungen und Vertragstexte lassen sich - ergänzt durch den Text des Tarifverrages für arbeitnehmerähnliche Freie an Tageszeitungen vom 12. Oktober 2000 und die von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing ermittelten Bildhonorare 2000 - im Web gebündelt als PDF-, RTF oder Worddokument downloaden05-DEZ-2000

Übersicht Kommentare und Berichte

Read.me
Der Journalismus ist im Aufbruch. Die Frage ist, wohin. Das Internet setzt neue mediale Standards für die Informationsvermittlung. Zwischen E-Commerce und "News you can use" verwischen traditionelle Begriffe wie Inhalt und Überprüfbarkeit. Das neue Berufsbild "Online-Redakteur" trübt sich irgendwo zwischen News-Durchlauferhitzer, Programmierer und Designer ein. "Fakten, Fakten, Fakten" - das heißt im Dienstleistungs-Journalismus des Webs mehr denn je: Shoppingführer, Börsenkurse, Ratgeber.
 
Technologische Entwicklungen vollziehen sich heute binnen weniger Jahre und setzen Standards für die Informationsbeschaffung und -vermittlung. Jenseits des Medien-Hypes um die "Informationsgesellschaft" pokern die Platzhirsche der Branche längst um die Aufteilung des Medienmarktes von morgen. Daran kommen auch die "alten" Medien und diejenigen, die in ihnen arbeiten, über kurz oder lang nicht vorbei.
 
Diese Rubrik verweist auf Links und Ressourcen, die entweder die neuen Kommunikationsbedingungen zum Inhalt haben oder sich mit berufsständischen Themen beschäftigen. Sie ist, wie ihr Gegenstand, im Aufbau (als ob je noch etwas fertig werden würde). Im Guide finden Sie kommentierte Links zu ausgewählten Websites. Im News-Tracker auf dieser und auf den Themen-Seiten werden in Form einer Internet-Presseschau ständig Artikel anderen Online-Medien referenziert und inhaltlich kurz angerissen, damit Sie wissen, was hinter dem Link kommt. Auf den Handapparat lohnt es sich, ein Lesezeichen zu setzen: Die darin verzeichneten Lexika, Adreßlisten und anderen Verzeichnisse kann man nämlich immer zum Nachschlagen brauchen.

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