

![]() |
"Mit Erotik kann man Geld verdienen. Das ist ein lukratives Angebot, welches wir für uns sehr genau analysieren", sagte T-Online-Chef Thomas Holtrop der Financial Times Deutschland. 33,4 Prozent der Deutschen surfen angeblich regelmäßig die Schmuddelseiten an.
Zum T-Online-Relaunch Ende des Jahres will Holtrop kostenpflichtige Inhalte und Events wie Popkonzerte anbieten – entweder im Pay-per-view-Verfahren oder zum Spartenpaket geschnürt. Das klingt fast wie Pay-TV. Allerdings dementiert T-Online weiterhin, dass mit der Kirch-Gruppe über eine Kooperation verhandelt werde. (05-JUL-2001)




![]() |
Förderpreise für Medienkompetenz bekamen das ZDF-Projekt eScript, das Online-Forum Medienpädagogik, Politik Digital und Kidsville. Dagegen blieb die Kategorie TV-Journalismus mangels Auswahl und Qualität unprämiert.
Die Preise seien auf der Grundlage des technischen Status quo vergeben worden, der viele kreative Ansätze immer noch ersticke, heißt es in einem Jury-Kommentar: "Vielleicht wird man in 30 Jahren nur müde lächeln über die Seiten, die nun den ersten Online Award erhalten." Das trifft speziell auf Bitfilm zu, deren Website sich bei unserem Besuch mit der Meldung "Es ist ein interner Fehler aufgetreten" verabschiedete. (12-JUN-2001)


Das Bundeskabinett hat den Weg zu einer Reform des Urhebervertragsrechts freigemacht. Der Entwurf aus dem Hause von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, der die Rechte insbesondere freiberuflicher Urheber und Künstler stärken soll, wurde von den Regierungsmitgliedern verabschiedet. Nun muss der Bundestag darüber abstimmen.
Die Ministerin sagte vor der Bundespressekonferenz, das neue Gesetz könne Ende dieses oder Mitte nächsten Jahres in Kraft treten. Urheber erhalten damit einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vergütung, der - so Däubler-Gmelin - bei anderen freien Berufen wie Architekten oder Anwälten längst geregelt sei. Das Gesetz regelt auch den Anspruch der Urheber auf Tarifverhandlungen und sieht eine schiedsgerichtliche Schlichtung vor. (31-MAI-2001)

2001-05-30 Die Vertreterverbände sind zufrieden, die Verwerterverbände schimpfen (FAZ.NET)
2001-05-30 Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin stellt Urhebervertragsrecht vor (Pressemitteilung/BMJ)


![]() |
ministerium hat am 17. Mai den Referenten-
entwurf für die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes vorgelegt (verfügbar über Urheberrecht.org).
Der Entwurf solle noch vor der Sommerpause im Bundeskabinett diskutiert werden, sagte eine BMJ-Sprecherin auf Anfrage. Zur Zeit feile Ministerin Herta Däubler-Gmelin persönlich an dem Entwurf, der am 30. Juni vor der Bundespressekonferenz vorgestellt werden solle.
Bedeutsam ist die Gesetzesinitiative vor allem für freie Journalisten, die bisher nicht durch Tarifverträge erfasst wurden. Wichtig ist zudem, dass im Entwurf der Einräumung von Rechten an "unbekannten Nutzungsarten" eine Absage erteilt wird. Entsprechend negativ fielen schon im Vorhinein die Reaktionen der Verwerter auf die BMJ-Pläne aus.
So wäre beispielsweise die Verfahrensweise eines Buchverlages, der im Nachhinein die digitalen Rechte eines Manuskriptes für sich reklamiert, auch wenn zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch keine digitale Verwertung absehbar war, rechtswidrig.
Mit den vorgeschlagenen "gemeinsamen Vergütungsregeln" - im sogenannten Professoren-Entwurf, auf dem das Refernten-Papier beruht, war noch von einem "Gesamtvertrag" die Rede - strebt die Gesetzesinitiative tarifvertragsähnliche Zustände auch für Freie an.
In der Praxis könnte etwa der Deutsche Journalisten-Verband als Urheberorganisation zu gemeinsamen Vergütungsregeln mit Verlegerverbänden oder einzelnen Verlagen kommen. Im Falle der Weigerung bliebe dem DJV der Gang vor ein Schiedsgericht. Der Entwurf schreibt ausdrücklich fest, dass Urheber und Künstler Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben. (23-MAI-2001)


![]() |
Nun veranstaltet der Deutsche Journalisten Verband unter dem Titel "Von Beruf: Frei" eigens einen Kongress in Berlin (Anmeldegebühr 80 Mark: Teilnahme noch in begrenztem Umfang möglich), der in zwei Tagen am 12. und 13. Mai nichts weniger als "alle wesentlichen Fragen des freien Alltags" behandeln möchte.
Laut Tagungsprogramm heißen diese Fragen Selbstvermarktung, Networking, Zusammenarbeit mit Redaktionen, Online-Journalismus, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; hinzu kommen grundlegende Kommunikationsfragen sowie Urheberrecht und soziale/finanzielle Absicherung. Kurz gesagt: eine Mischung aus Unternehmens- und Lebensberatung, die jedem Existenzgründer-Seminar Ehre machen würde.
Die Informationsbedürfnisse vieler freier Journalisten dürfte der DJV damit durchaus realistisch reflektieren. Politisch sendet die serviceorientierten Ausrichtung des Kongresses aber eine missverständliche Botschaft aus. Oft stellt der Schritt in die journalistische Selbständigkeit nämlich nur einen Ausweg aus der Arbeitslosigkeit dar. Der Eindruck, dass der DJV - ein Verband, der sich selbst als Gewerkschaft versteht -, für eine solche Sozialflucht auch noch die Steuerspar-Tipps liefert, wäre fatal. (08-MAI-2001)


Der Streit um ein neues Urheberrecht und die Wiederverwertung von Texten und Bildern in digitalen Medien spitzt sich zu. Sowohl bei der Berliner Morgenpost als auch bei der Süddeutschen Zeitung war es in der jüngsten Vergangenheit zu wiederholten Auseinandersetzungen zwischen freien Journalisten und Verlagsleitungen gekommen.
Der Knackpunkt: Die Verlage fordern die Abtretung jeglicher Rechte, also auch für die Mehrfachverwertung beispielsweise in Online-Medien oder elektronischen Archiven. Die Begründung: eine digitale Verwertung stelle keine neue Nutzung dar und müsse deshalb auch nicht erneut bezahlt werden.
Beim Springer-Blatt Berliner Morgenpost demonstrierten 60 Freie in öffentlichen Aktionen gegen die Pläne der Verlagsleitung, die den Mitarbeitern mit Rauswurf gedroht hatte. Das Morgenpost-Konkurrenzblatt Berliner Zeitung aus dem Hause Gruner&Jahr orakelte zwar, der Verlust von 80 Mitarbeitern im Lokalteil sei kaum zu verschmerzen. Doch scheint der Verlag gerade darauf zu setzen, die Protestler gegen billigere und bravere Leute auszutauschen oder die zwischen Morgenpost und Welt bereits vereinbarte Zusammenlegung der Lokalberichterstattung durch weitere Synergien noch zu intensivieren.
Dass eine solche Politik nur um den Preis der Aufgabe der Vielfalt und journalistischen Qualität möglich ist, scheint die Finanzoptimierer im Management vordergründig nicht zu interessieren. Umso höher ist die Standfestigkeit der freien Journalisten einzuschätzen, die sich dem kompromisslosen Kurs der Vorstandsetage wie die Bewohner jenes vielzitierten kleinen gallischen Dorfes unerschrocken entgegen stellen.
Die Journalisten-Verbände werfen Verlagen und Medienhäusern eine "systematische Entwertung journalistischer Leistungen zum Nachteil der Besitzer und Schöpfer kreativer Leistungen und Produkte" vor. Der Versuch sei unübersehbar, "noch vor der Novellierung des Urhebervertragsrechts vollendete Tatsachen zu Gunsten der Besitzer von Medienkapital zu schaffen", so die DJU (Ver.di).
Der DJV wertete die Auseinandersetzungen als weiteren Beleg dafür, dass "die Politik endlich mit der Reform des Urheberrechts klare und angemessene Regeln schaffen muss, um weitere Konflikte zu vermeiden." Das Bundesjustizministerium hatte sich im vergangenen Jahr von fünf Professoren einen |http://www.bundesjustizministerium.de/ggv/entwurh1.pdf|Vorschlag für einen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern| schreiben lassen, der jedoch bei Verlagen und Fernsehsendern auf heftige Opposition stieß. (11-APR-2001)
2001-04-21

2001-04-09

2001-04-09

2001-04-06



![]() |
Ganz im Ernst: Man muss kein Bundesminister sein, um eine Hacker-Attacke reiten zu können. Die Anleitungen dafür stehen im Netz und sind mit ein bisschen Suchmaschinen-Einsatz einfach zu finden, viel einfacher als einst (zu den Zeiten des RAF-Anwaltes Schily) die papiernen Anleitungen zum Mixen von Molotow-Cocktails.
So ungereimt - Die Zeit hält es für "subversiv" - der Gedanke, dass sich eine deutsche Regierung Hacker-Methoden bedient, also erscheinen mag: Was da ersonnen wurde, ist völlig untauglich und stellt in seiner Absurdität nur die ordnungspolitische Machtlosigkeit nationaler Regierungen gegenüber einem weltweiten Kommunikations-Netzwerk unter Beweis.
Diese - technisch gesprochen - Inkompatibilität sollte die Berliner Ministerialbürokratie bedenken, bevor sie im Kampf gegen die zweifelsohne üble rechtsradikale Propaganda im Netz einen "Infowar", von dem in den USA immer sehr schnell die Rede ist, anzettelt. Sonst könnte Deutschland unfreiwillig in die Gesellschaft totalitärer Internet-Blocker wie China geraten. (11-APR-2001)
2001-04-12

2001-04-09

2001-04-09

2001-04-06



T-Online will, seitdem das Providergeschäft der AG hässliche rote Zahlen beschert hat, ganz woanders hin: zum "Internet-Medienhaus" nämlich. Das hat es Telekom-Chef Ron Sommer vor zwei Wochen anlässlich der Vorstellung der Partnerschaft mit dem ZDF verlauten lassen. Prompt haben sich nach der Verkündung der Elefantenhochzeit mit Springers künftiger Online-Version der Bildzeitung so ganz adhoc ein paar Analysten gefunden, die T-Online ob dieser News zwar nicht zum Medienhaus, aber doch zum "Outperformer" kürten. Doch "out" ist allein der Traum von der Erneuerungskraft des Internet. Weiter ... (05-APR-2001)


von Links
![]() |
Auf die Ungereimtheiten solcher Pläne weist Telepolis hin. Unklar sei beispielsweise, ob diejenigen, die sich kritisch mit Themen auseinandersetzen und dabei auf Quellen verweisen, auch verfolgt würden, und wie die Haftung bei Suchmaschinen zu handhaben sei.
Die Bundesrats-Initiative ist eine Reaktion auf einen Regierungsentwurf, der sich mit der Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie der EU in deutsches Recht befasst. Ursächlich geht es in dieser Richtlinie allerdings nicht um Links.
Vielmehr behandelt die EU-Richtlinie die Rechtsgültigkeit elektronisch geschlossener Verträge und Regelungen für Werbemails. Das sogenannte "Herkunftslandprinzip" verpflichtet Anbieter, sich an den Gesetzen des Staates orientieren, in dem sie niedergelassen sind, während beim Verbraucherschutz das Recht des Landes gelten soll, in dem der Kunde wohnt. (03-APR-2001)
2001-03-31

2001-03-30



![]() |
Der BDZV, der notfalls Verfassungsklage einlegen will, stützt sich bei seiner Kritik auf ein bestelltes Gutachten des Leipziger Medienrechtlers Prof. Dr. Christoph Degenhart, der freilich einen anderen Fall, die Entwicklung eines Internet-Portals für Nordrhein-Westfalen durch den Westdeutschen Rundfunk , untersucht hatte. Darin wirft der Wissenschaftler dem WDR vor, sich bei seinen Online-Plänen vom Kriterium des vorwiegenden Programmbezugs lösen zu wollen, obgleich er nach geltendem Recht nur Internet-Dienste mit vorwiegend programm-bezogenem Inhalt anbieten dürfe.
Laut Degenhart ist es insbesondere rechtswidrig, wenn Rundfunkgebühren für weiterreichende Online-Aktivitäten eingesetzt werden. Die Öffentlich-Rechtlichen dürften die Begrenzungen ihres Funktionsbereichs. (27-MAR-2001)
2001-03-27

2001-03-23



T-Online will sich künftig als "Internet-Medienhaus" profilieren, verstärkt auf Content setzen und die Nutzer für spezielle Angebote zur Kasse bieten, nachdem die Konzentration auf das angestammte Provider-Geschäft mit der im Januar eingestampften Flatrate der Telekom-Tochter rote Zahlen beschert hatte. Weiter ... (13-MAR-2001)


und bunter
Internet-Werbung wird künftig noch mehr Raum auf kommerziellen Webseiten beanspruchen als bisher. Das Internet Advertising Bureau (IAB) in den USA hat sieben neue Formate für Online-Banner-Werbung verabschiedet. Sie sollen sich als neue Standards durchsetzen und die erlahmten Umsätze wieder ankurbeln. Weiter ... (28-FEB-2001)
2001-02-27



nichts abzubauen
Die Nachrichtenlage zum Thema Online-Medien ist trüb: Allein in der ersten Januarwoche des neuen Jahres kündigten zwei große Unternehmen einen massiven Abbau ihrer Online-Ventures an: Rupert Murdochs News Corp. gab die Schließung ihrer 1997 gegründeten Tochter News Digital Media mit über 200 Beschäftigten bekannt - in Zukunft müssen sich die Websites von Murdochs Fox-Network ihre Inhalte selbst zusammenschustern. Und selbst die "Gray Lady" New York Times will bei ihrer Digital-Division 69 Abgestellte, etwa 17 Prozent der Belegschaft, entlassen, um sechs Millionen US-Dollar einzusparen. Weiter ... (17-JAN-2001)

![]() |
